Rechnungsabgrenzungsposten

Was sind Rechnungsabgrenzungsposten?

Der Rechnungsabgrenzungsposten ist der Aufwand, der bereits in einem Rechnungsjahr von der Gesellschaft bezahlt wurde, aber die Vorteile für diese Aufwendungen wurden nicht in derselben Rechnungsperiode verbraucht und sind auf der Aktivseite der Bilanz der Gesellschaft auszuweisen .

Die Wörterbuchbedeutung des Wortes "aufschieben" ist, auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben oder zu verschieben. In diesem Sinne können wir einfach sagen, dass das Aufschieben einer Ausgabe das Verschieben der Ausgaben bedeutet. Diese Aktivität des Aufschiebens der Ausgaben bedeutet jedoch nicht, dass die Ausgaben nicht getätigt werden. Stattdessen erfolgt die Verschiebung bei der Meldung dieser bestimmten Kosten.

Beispiele für latente Ausgaben

Beispiel 1 - Hausmietkosten

Nehmen wir an, dass Student A in einem gemieteten Haus lebt und ihn 10000 INR pro Monat kostet. Im Juni hat er zusätzliches Bargeld in Höhe von INR 20000 bei sich und beschließt daher, die Miete für die nächsten zwei Monate im Voraus zu zahlen. Mit anderen Worten, er hat bereits für die Dienstleistung (Besetzung des gemieteten Hauses) bezahlt, die er in den kommenden Monaten in Anspruch nehmen wird (im Haus wohnen).

In den nächsten zwei Monaten werden die getätigten Ausgaben in Höhe von 20000 INR für den Studenten von Vorteil sein, da sie ihm Vorteile bieten. Wenn der Student diese Vorauszahlungstransaktion von INR 20000 in seinen Geschäftsbüchern vermerken würde, würde er sie als diese „Ausgaben“ kennzeichnen, und dasselbe wird in seinen Bilanzeinträgen als Vermögenswert erscheinen.

Einen Monat später wird der Kopf „Rechnungsabgrenzungsposten“ von 20000 INR auf 10000 INR reduziert. Dies liegt daran, dass von zwei Monaten Vorauszahlung bereits ein einmonatiger Service in Anspruch genommen wurde. Jetzt ist der Vermögenswert nur für den nächsten Monat verfügbar und hat nur einen Wert von 10000 INR. Daher die Reduzierung dieses „Ausgaben“ -Kopfs. Dementsprechend erfolgt die Eingabe von 10000 im Kopf "Kosten" gemäß den Buchungsstandards für die doppelte Buchung.

Schlüsselqualifikationen
  • Wir können die Idee der Ausgaben auch auf den Jahresabschluss von Unternehmen ausweiten. Die Kernidee, an die man sich erinnern sollte, ist, dass alles, wofür ein Unternehmen bereits eine Auszahlung geleistet hat und nun „berechtigt“ ist, Dienstleistungen zu erhalten, als „latente Ausgaben“ und nicht als „Ausgaben“ erfasst wird. Dies ist auf den unterschiedlichen Zeitpunkt des Verbrauchs dieses Dienstes zurückzuführen.
  • Formal wird der Begriff „Rechnungsabgrenzungsposten“ verwendet, um eine geleistete Zahlung zu beschreiben, die jedoch erst in einem zukünftigen Abrechnungszeitraum als Aufwand ausgewiesen wird. Diese Aufwendungen werden bis zu ihrem Ablauf in der Bilanz als Vermögenswert ausgewiesen.

Beispiel 2 - Beratungsgebühr

Ein Unternehmen beschäftigt sich mit der Herstellung von Handtaschen und Schuhen. Sie planen die Installation einer neuen Produktionseinheit und haben Berater und Anwälte eingestellt, um die Due Diligence durchzuführen und rechtliche Verträge abzuschließen. Nehmen wir an, dass die Lebensdauer dieser neuen Produktionseinheit 10 Jahre betragen wird. Die Beratungs- und Anwaltskosten belaufen sich auf insgesamt 2500000 INR.

Das Unternehmen wird zu Beginn des Projekts, dh zu Beginn des ersten Jahres, eine vollständige Zahlung in Höhe von 2500000 INR leisten. Dieser Betrag wird jedoch nicht vollständig in den Kopf „Ausgaben“ eingetragen. Stattdessen werden die INR 2500000 auf Bilanzkonten wie neue Projektkosten „verschoben“. Das Unternehmen berechnet den neuen Projektkosten jedes Jahr INR 250000 (INR 2500000 über 10 Jahre verteilt).

Der Grund, warum die Gesamtkosten als „Rechnungsabgrenzungsposten“ erfasst werden, liegt darin, dass die Anpassung der Gesamtkosten von INR 2500000 an jede Periode besser behandelt werden kann. Hier ist jede Periode ein Jahr, im Gegensatz zu dem obigen Beispiel, in dem jede Periode ein Monat war. Hier werden sie die neu installierte Produktionseinheit nutzen und damit Einnahmen erzielen.

Ein weiteres Beispiel sind Versicherungsprämienzahlungen.

Beispiel 3 - Versicherungsprämie

Die Versicherungsprämie wird im Voraus als Gegenleistung für eine versehentliche Deckung in den kommenden Monaten oder Jahren gezahlt.

Zum Beispiel zahlt Unternehmen A die Versicherungsprämie für sein Bürogebäude. Die Prämienzahlung erfolgt halbjährlich. Die Gesamtkosten der Versicherung betragen INR 80000. Die Zahlungen erfolgen jedes Jahr im Juni und Dezember. Im Juni zahlt das Unternehmen INR 40000 für den Versicherungsschutz, den es bis Dezember erhält. Stattdessen hat es im Juni einen Betrag von INR 40000 für den Service (Versicherungsschutz) zurückgezahlt, den es in den nächsten sechs Monaten bis zum nächsten Fälligkeitstermin für Zahlungsansätze verbrauchen wird. In diesem Beispiel erfasst das Unternehmen im ersten Jahr Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 80000 INR als Vermögenswerte und im zweiten Rechnungsjahr als Aufwendungen.

Rechnungsabgrenzungsposten vs. Rechnungsabgrenzungsposten

  • Während „Rechnungsabgrenzungsposten“ manchmal auch als „Rechnungsabgrenzungsposten“ bezeichnet werden, gibt es in diesen Begriffen einen geringfügigen Unterschied. Genau genommen können die beiden Begriffe nicht austauschbar verwendet werden.
  • Wenn die Zeitdauer der Stundung weniger als ein Jahr beträgt, dh wenn die Vorauszahlung für zukünftige Perioden innerhalb eines Jahres erfolgt, wird der Aufwand als „Rechnungsabgrenzungsposten“ bezeichnet. Wenn die zukünftigen Zahlungen länger als ein Jahr dauern, wird dies als „Rechnungsabgrenzungsposten“ bezeichnet. Der Grund dafür liegt in der Kategorisierung von Vermögenswerten.
  • Wie wir bereits erfahren haben, wird die Vorauszahlung von Aufwendungen als Vermögenswert für Berichtszwecke betrachtet. Wenn der erstellte Vermögenswert weniger als ein Jahr beträgt, wird er als kurzfristiger Vermögenswert bezeichnet und als „Rechnungsabgrenzungsposten“ ausgewiesen. Wenn der erstellte Vermögenswert länger als ein Jahr hält, wird er als langfristiger (langlebiger) Vermögenswert bezeichnet und als „Rechnungsabgrenzungsposten“ ausgewiesen.